Die Feuerwehrkommision besteht auf aktiven Offizieren der Feuerwehr Hitzkirch Plus sowie von Vertretern der Vertragsgemeinden Ermensee und Hitzkirch. Die Kommision setzt sich wie folgt zusammen:
Die Feuerwehrkommision ist die beratende und begutachtende Stelle für das gesamte Feuerwehrwesen der Gemeinden Ermensee und Hitzkirch (ohne Ortsteile Altwis und Mosen).
Folgende Aufgaben und Befugnisse hat die Feuerwehrkommision (Auszug Feuerwehrreglement):
a) ernennt auf Antrag des Feuerwehrkommandanten die Unteroffiziere
b) Wahlvorschläge zu Handen des Gemeinderates der Trägergemeinde für:
- Feuerwehrkommandant
- Feuerwehrkommandant-Stellvertreter
- Offiziere
- Höhere Unteroffiziere (Materialverwalter, Fourier)
c) Finanzgeschäfte: Anträge zu Handen des Gemeinderates der Trägergemeinde
- jährliches Budget
- Anschaffungen von Fahrzeugen und Gerätschaften
- Aus- und Neubau der Gerätelokale
- Sold- und Entschädigungsansätze
- Entschädigungsansätze für requirierte private Motorfahrzeuge
- Versicherung der Feuerwehrleute und der Lokale und Ausrüstungen
d) Übrige Geschäfte:
- Festlegen des Organigramms der Feuerwehr
- Bestimmen der für den Feuerwehrdienst notwendigen Anzahl Feuerwehrleute
- Beantragung von Änderungen des Feuerwehrreglements an die Trägergemeinde
- Zuteilung der Offiziere an die Züge und Bestimmung der Zugchefs
- rekrutieren, einteilen von Feuerwehrleuten und die Zuweisung zu den Abteilungen
- zuweisen von besonderen Chargen
- erteilen von Dispensen vom Feuerwehrdienst
- Durchführung von Entlassungen
- Sicherstellung Unterhalt der Feuerwehrlokale, der Gerätschaften, der Fahrzeuge und der persönlichen Ausrüstung
- Sicherstellung einer zweckmässigen Ausrüstung
- Anerkennung von Dienstleistungen nach 10, 15, 20 und 25 Jahren mit einer Ehrung
- Erstellung, Überwachung und Vollzug des jährlichen Arbeitsprogrammes
- Verabschiedung des Tätigkeitsberichtes des Feuerwehrkommandanten zuhanden des Gemeinderates der Trägergemeinde
- Vollzug der Disziplinarmassnahmen